Kompatibilität und Komplementarität zu anderen Konzepten

Die iLK verfolgt das Ziel, eine wirksamere, offene und beteiligungsfreundliche Hilfevermittlung für Kinder und Jugendliche, deren Wohl gefährdet ist, und deren Familien zu fördern. Sie wurde aus den in der Praxisarbeit gesammelten Erfahrungen  entwickelt. Natürlich gibt es schon viele andere Konzepte, die sehr wertvolle Ansätze und Hilfen bieten. In der Anwendung anderer Konzepte haben wir hauptsächlich gute Erfahrungen gemacht – und trotzdem haben wir immer wieder Lücken wahrgenommen, die uns letzten Endes auch dazu motiviert haben, selbst kreativ zu werden. Wir haben damit begonnen, Lücken zu überbrücken. Nach und nach haben sich die Teile zu einem eigenen Konzept gefügt. Die konkreten Arbeitshilfen können aber durchaus auch im Rahmen anderer Gesamtkonzepte  eingesetzt werden und dort sinnvolle Ergänzungen darstellen: z.B. um eine Sorgenformulierung zu erstellen, als Grundlage für Fallberatungen, etc.

Die meisten Konzepte weisen in ihren Methoden, aber auch in den dahinterliegenden Werthaltungen Ähnlichkeiten auf – auch zur iLK finden sich oft Überschneidungsbereiche. Ebenso gibt es aber auch Unterschiede. Diese Unterschiede geben Aufschluss darüber, wo die Konzepte ihre besonderen Stärken aufweisen und welche bestimmten Werkzeuge als hilfreiche Ergänzungen auch im Rahmen anderer Gesamtkonzepte ausgeliehen werden können.  Wir wollen an dieser Stelle einige Unterschiede der iLK zu anderen Konzepten herausarbeiten.

Einer der größten Unterschiede zwischen anderen Konzepten und der iLK ist ein vertiefter Fokus der iLK auf die Legitimation der Eingriffsmacht der Kinder- und Jugendhilfe. Das Machtungleichgewicht (im Zwangskontext) stellt zwar auch einen bzw. den zentralen Aspekt vieler anderer Konzepte dar, die aber oft nur zu einem transparenten Umgang damit auffordern. Ohne eine grundlegende Klärung der gesetzlichen Lage können sie die Wurzeln der Machtkonstellation aber nicht im Detail ergründen bzw. zur Diskussion stellen. So bleibt diese Macht letzten Endes eine 'black box', die nur vordergründig Transparenz versprechen kann. In der iLK wird genau diese Lücke gefüllt (basierend auf der österreichischen Gesetzeslage). Auf Basis einer Erklärung der gesetzlichen Legitimation der 'Einmischung' der Kinder- und Jugendhilfe findet eine transparente Klärung der Rollen und Aufgaben im Kooperationsgefüge zur Sicherung des Kindeswohles statt. Es wird damit ein stabiles Fundament als Plattform (in den Worten der iLK: 'eine gemeinsame Sprache') für die Partizipation von Familien und die Kooperation mehrerer Institutionen und Professionen geschaffen. Die iLK liefert mit der Werkzeugkiste für die '3 Säulen' konkrete Arbeitshilfen für sozialraumorientierten Kinderschutz.

Warum die gesetzliche Legitimation als so zentral und konstitutiv für die Rollenklärung und damit die Bedeutung von allem, was aus dieser Rolle kommuniziert und getan wird, gesehen wird, kann z.B. anhand des Verständnisses eines Schrittes erklärt werden, den verschiedene Konzepte mit demselben Namen belegt haben: die Sorgenformulierung.

Wenn man ein Problem als Sorge formuliert, wird aus einer von außen aufgedrängten Diagnose (die als Faktum dargestellt wird) ein subjektives Anliegen. Ich-Botschaften können formuliert werden. Man bedient sich somit den Prinzipien der Gewaltfreien Kommunikation. Dieses Wording reduziert zwar die inhärente Gewalt in der Formulierung, wirft aber umso mehr die Frage nach der Legitimation der die subjektive Sorge äußernden Person auf ("Was geht es dich an? Deine Sorge muss mich nicht interessieren. Mach dir Sorgen um deine eigenen Probleme!"). Wenn man nicht nur sanft formulieren, sondern auch transparent bleiben und ernst genommen werden will, muss man einerseits die Rolle (und damit die Legitimation) geklärt haben, andererseits die Gründe der Sorge mit intersubjektiv beobachtbaren Sachverhalten nachvollziehbar machen können.

In anderen Worten: In einer konsequenten Sorgeformulierung verzichtet man darauf, die Wirklichkeit Anderer zu definieren und zu bewerten und deklariert stattdessen seine eigene Sicht der Dinge. Man gibt damit seine eigene Positionierung und Absichten zu erkennen, die nur dank der gesetzlichen Legitimation und des gesellschaftlichen Auftrages zu etwas werden, mit dem sich die angesprochenen Klient*innen auseinandersetzen müssen.