Anleitung Bedürfnisanalyse für BVB und freie KJH

Anleitung Bedürfnisanalyse für BVB und freie KJH

Im Folgenden wird das Formblatt „iLK - Bedürfnisanalyse“ vorgestellt. Es soll primär den Fachkräften der Säulen 1 und 2 als Arbeits- und Diskussionsgrundlage, Übersetzungs- und Dokumentationshilfe dienen. 

 

https://lh6.googleusercontent.com/fAcwiHttEItWyjQNQtn2wHEjjKnaRQmUZIM_gueNwplQTvF8ELY9g62ADFNDVWC5VHf5zO1PTwDk1Kq6imUzltoaUDqNOmuEaOAez-TyOvJXq-soRuxNpIs0bRgjSNSDWE7qFrQB

 

Nach dem Ausfüllen der Kennwerte des Falles bzw. der Einordnung (Namen, Datum, etc.) und ggf. der Darstellung der Situation des Falles mittels Genogramm, iLK Systemdarstellung o.ä. wird mit den Überlegungen zu den kindlichen Grundbedürfnissen begonnen. Wie schon erklärt stellt eine Berücksichtigung der Kindeswohlgefährdung einen wichtigen Schritt am Beginn jeder Falleinschätzung dar. Sie in einem Konzept zu vernachlässigen lässt die zuständigen Fachkräfte an einem zentralen Punkt ihrer Tätigkeit im Stich und versäumt es, die Legitimation für ein Einschreiten bzw. dessen Rahmen zu klären (ist also im Sinne des Schutzes der Rechte der Betroffenen ebenso wichtig).

Der § 138 ABGB (Kindeswohl) listet für die Beurteilung des Kindeswohles Kriterien auf, die als kindliche Grundbedürfnisse formuliert werden können. Die iLK hat diese Formulierung gewählt, um eine bewusste sprachliche Distanzierung vom Rechtsbegriff ‘Kindeswohl’ (bei inhaltlicher Kongruenz) einzunehmen und um einen positiven, die Zusammenarbeit fördernden Fokus einzunehmen. Um die im § 138 angeführten Kriterien in eine leichter überblickbare Struktur zu gießen wurden die Kriterien (mit nur geringfügigen Ergänzungen) in Bereiche gebündelt, wie sie im psychosozialen Feld verbreitet sind (Körper und Gesundheit, Schutz und Sicherheit, Psychosoziale Bedürfnisse, Erziehung und Förderung und Autonomie und Selbstbestimmung).

 

Die Auflistung ist nicht als Checklist gedacht, sie dient vielmehr dazu, ein ganzheitliches Bild von kindlichen Bedürfnissen nicht aus dem Blick zu verlieren. Bestimmte Gefährdungen (z.B. Gewalt) haben die Angewohnheit die Aufmerksamkeit von Fachkräften und Helfern auf sich zu ziehen – sie verleiten dazu, sich in Befürchtungen zu verlieren und Hinweise darauf zu suchen, während offensichtliche Probleme in weniger auffälligen Bereichen gerne übersehen werden.

Weil diese Bedürfnisse im Gesetz und im Arbeitsblatt auf die gesamte Altersspanne Gültigkeit beanspruchen, bedarf es eines fundierten Fachwissens um sie dem Alter und dem Entwicklungsstand des Kindes entsprechend interpretieren und erklären zu können (dieses Arbeitsblatt ersetzt keinen fachlich qualifizierten Denkprozess, es kann einen solchen aber strukturieren).

Die erste fachliche Herausforderung im Arbeitsblatt "'iLK- Bedürfnisanalyse" ist es also, anhand der über den Fall bekannten Informationen zu überlegen, ob die alters- und entwicklungsentsprechenden kindlichen Bedürfnisse ausreichend befriedigt werden, oder ob sich Sorgen bezüglich bestimmter Bedürfnisse ergeben.

 

Diese sollen dann so konkret wie möglich beschrieben werden. An dieser Stelle soll noch einmal eine Selbstverständlichkeit ins Bewusstsein gerufen werden: es geht hierbei um eine Beschreibung von klaren Hinweisen und Sachverhalten, nicht um Vermutungen. Es gilt, diese sorgfältig zu trennen (weil dies schwieriger ist, als es klingt, nimmt diese Trennung auch eine zentrale Rolle in der "iLK - kollegialen Kurzberatung" ein – durch das gegenseitige Kontrollieren soll diese Trennung zur Gewohnheit werden). Zur Unterstützung liegt hier auch das Blatt "iLK - Kindliche Bedürfnisbereiche - mit Ankerbeispielen" vor. Dieses soll dabei helfen, die Sachverhalte konkreter zu erfragen und verstehbar einzugrenzen.

Hierzu ein Beispiel: Der Kindergarten meldet hygienische Defizite und dreckige Kleidung bei einem Kind. Es ist nun unabdingbar, genau zu erfragen, was beobachtet wurde. Welche hygienischen Probleme sind gemeint, was genau wurde beobachtet? Wie oft ist dies vorgekommen. Weiter ist es wichtig zu erfragen, inwieweit sich diese Dinge auf das Kind negativ auswirken. Hygienische Defizite (nach einem subjektiven Empfinden beurteilt) sind an sich nicht zwingend kindeswohlgefährdend. Wenn diese Defizite aber Belastungen beim Kind bedingen und diese Verbindung plausibel argumentiert werden kann, geht es nicht nur um persönliche Vorstellungen der/des Melder*in. Der Fokus rückt damit wieder auf die Bedürfnisse des Kindes. Dieser Fokus ist notwendig, um eine Kindeswohlgefährdung so zu beschreiben, wie das Gesetz es eigentlich fordert. Eine darauf basierende Konfrontation der Eltern mit der Meldung bleibt nicht bei einem Vorwurf, sondern dreht sich um das gemeinsame Anliegen: dass es den Kindern gut gehen soll. Mit Eltern denen erklärt werden kann, dass ihr Kind z.B. Hänseleien anderer Kinder ausgesetzt ist weil seine Kleidung riecht, wird schneller über mögliche Lösungen gesprochen werden können, als wenn sie sich an den Pranger gestellt fühlen. Wenn ein Kind wegen hygienischer Defizite bereits häufiger behandlungswürdige Probleme hatte oder gar eine Erkrankung, so sind dies noch triftigere Begründungen dafür, dass es für das Kind eine Veränderung braucht. Es ist wichtig, dass Eltern die Sorgen um die Bedürfnisse und das Wohl ihres Kindes nachvollziehen können und nicht denken, sie sollen etwas verändern, weil ein Kindergärtner ein Problem hat.

 

Wichtig: es geht nicht um eine einseitige Definition des Kindeswohls. Es geht darum, die eigene Einschätzung auf Basis der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Information explizit zu machen, in möglichst einfacher und nicht wertender Sprache und mit konkreten Beobachtungen. In dieser Form kann sie dann als Basis für weitere Schritte dienen (Gespräch mit den Beteiligten, kollegiale Beratung, Antrag ans Gericht,…).

Im zweiten Schritt (wobei wir hier keine Abfolge betonen wollen – in der Praxis wird die Überlegung wohl flexibel zwischen den Spalten hin- und her springen) geht es darum, Ressourcen und Schutzmöglichkeiten den jeweiligen Problemen bei nicht ausreichend erfüllten kindlichen Bedürfnissen zuzuordnen.

 

Als Ressourcen bzw. Schutzmöglichkeiten wird hier ebenso nach konkreten Hinweisen gesucht, die für die bedrohten kindlichen Bedürfnisse relevant sind. Es geht also nicht nur darum, ausgleichend irgendetwas Positives zu sagen, oder irgendeine Ressource aufzuzählen (z.B. "hat ein Fahrrad"), sondern diese schon konkret in Bezug auf ihr Potenzial kindliche Bedürfnisse zu erfüllen in die Überlegung zu holen.

Hier wird auch zum ersten Mal die Bereitschaft zur Kooperation zu berücksichtigen sein, und zwar als Orientierungshilfe für die Hilfen, die man vorschlagen will. Das Verständnis von Kooperationsbereitschaft in der iLK weicht von dem anderer Konzepte ab. Kooperationsbereitschaft (nach iLK Verständnis) kann nicht global eingeschätzt werden, sondern nur in Bezug auf eine konkrete vorgeschlagene Hilfe. Auch ist sie nicht als Diagnose konzipiert, die von Expert*innen an Klient*innen vergeben wird. Die von der iLK vorgegebene Denk- und Handlungsstruktur setzt die aktive Herstellung von Kooperationsbereitschaft als Aufgabe, allenfalls Ziel, nicht als Diagnose. Sie ist keine Bringschuld der Klient*innen, sondern ein wünschenswertes, vorläufiges Resultat des Hilfeplanprozesses, auf deren Basis eine bestimmte Form der Hilfe und ein gemeinsames Ziel vereinbart werden (das dann wiederum hoffentlich in einer Erfüllung der kindlichen Bedürfnisse und damit in einer Abwendung der Kindeswohlgefährdung in Zukunft mündet). Sollte dieses vorläufige Resultat nicht hergestellt werden können, so muss dies bei der Wahl der Hilfe bzw. des gelindesten Mittels bedacht werden. Wenn die Bereitschaft zu einer bestimmten Hilfe nicht vorhanden ist, wird es keinen Sinn haben, diese Hilfe zu vereinbaren.

Die nächste Spalte fordert auf, den FOKUS! einzuschätzen.

 

Es handelt sich dabei um eine Kategorisierung von Hilfeformen. Die einschätzende Fachkraft ist hier aufgefordert, die Kategorie zu markieren, in die die von ihr vorgeschlagene Hilfe, bzw. die Hilfe auf die man sich geeinigt hat, fällt. Die Kategorien gruppieren Hilfen anhand der Handlungen, die Fachkräfte als notwendig, angemessen und geeignet einschätzen.

 

In der obersten Zeile sind Maßnahmen bei Gefahr im Verzug zusammengefasst, das heißt ein akuter Veränderungsbedarf – hier geht es darum schnell zu handeln und zu "schützen", das Kind muss in Sicherheit gebracht werden.

In der Kategorie darunter geht es darum, die Situation zu "sichern", um eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden, das Kind kann aber (zumindest vorerst) in der Aufsicht der Obsorgeberechtigten verbleiben, Vereinbarungen werden aber ganz konkret und mit geplanten Kontrollen getroffen.

Die Kategorie "abwenden" bezeichnet den großen Bereich der gemeinsam erarbeiteten Veränderungshilfen, in denen zwar eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, aber genügend beiderseitiges Vertrauen vorhanden ist um davon auszugehen, dass die gemeinsam vereinbarte Hilfe die Kindeswohlgefährdung abzuwenden imstande ist. Diesen drei Kategorien liegt die Einschätzung zugrunde, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, die eine gesetzliche Verpflichtung zur Sicherstellung der Veränderung und damit notfalls auch eine Forderung gegen den Willen der Familie notwendig macht und auch legitimiert. Ein spezielles Merkmal von „abwenden“ ist das nachgehende Arbeiten der Fachkräfte.

Zwischen "abwenden" und der darunterliegenden Kategorie "begleiten" liegt der bedeutsame Unterschied, dass die eingeschätzte Kindeswohlgefährdung ein Einfordern einer Hilfe nicht mehr legitimiert. Die Annahme und Weiterführung von Hilfen ist damit freiwillig und kann von den Betroffenen auch jederzeit beendet werden.

In der Kategorie darunter geht es um ein kurzfristiges "Beraten" und um ein Aufzeigen freiwilliger Hilfsangebote, die nicht direkt an die Kinder- und Jugendhilfe angekoppelt sind.

In die letzte Kategorie "abschließen" fallen diejenigen Fälle, bei denen keine Kindeswohlgefährdung erkennbar wird bzw. wo die Zuständigkeit einer anderen Stelle vorgeht (z.B. Reha-Leistungen).

Die Kennzeichnung "iA*" – in Abklärung – in der letzten Zeile der Tabelle kann optional in jenen Fällen dazugenommen werden, wenn zu dem Zeitpunkt noch zentrale Information ausständig ist und "abklären" als Handlung im Vordergrund steht. iA* darf nur dann ohne weitere Kategorie stehen gelassen werden, wenn ein neu gestarteter Abklärungsprozess nicht weit genug fortgeschritten ist, um ein zwischenzeitliches Vorgehen bzw. Hilfen zu entwerfen (z.B. während einer laufenden Gefährdungsabklärung). Wenn möglich sollte auf Basis der zur Zeit der Einschätzung vorhandenen Information eine vorläufige Kategorie gewählt werden – es besteht sonst das Risiko, dass iA* zu einer Grauzone verkommt, die dazu verwendet wird Entscheidungen für eine Handlungslinie zu vermeiden bzw. zu verschieben.

 

Hilfen und deren Fokus nicht nur konkret zu formulieren sondern sie zusätzlich auch noch auf einer Skala zu vermerken birgt folgendes Potenzial:

  • Es zwingt zur Bewertung der eingeschätzten Kindeswohlgefährdung in Hinblick auf die geeigneten Hilfen. Wie oben erwähnt muss die Kinder- und Jugendhilfe auch dann helfen, wenn Betroffene gar keine Hilfe wollen – also dann, wenn eine Kindeswohlgefährdung dies notwendig erscheinen lässt. Ob dies so ist und ob ein Eingreifen in die Familienautonomie legitimiert ist, muss aber gut begründet sein. Wenn man also z.B. "Abwenden" Stufe wählt, dann müssen die Sachverhalte, die in den beiden vorangegangenen Spalten aufgelistet sind, dies auch nachvollziehbar machen. Wenn dem so ist, dann lässt sich daraus der Rahmen klären, der für das Hilfeplangespräch gesetzt werden muss: welche Dinge müssen verlangt werden, welche Dinge sind verhandelbar. Nur wenn dies transparent gemacht werden kann und die Notwendigkeiten für alle nachvollziehbar sind, ist Partizipation möglich. Gerade wenn Beteiligung hier trotzdem gelebt werden soll und die Familie Vorschläge liefern darf, muss die Fachkraft wissen, welche Vorschläge mitgetragen werden können bzw. welche sie als nicht geeignet einschätzt und nicht mittragen kann – dazu muss der Rahmen für sie klar sein. Wenn dem nicht so ist besteht die Gefahr, dass Familien Hilfen übergestülpt werden, statt mit ihnen die notwendigen Veränderungen zu klären und dann aber gemeinsam den Weg und die Hilfen dorthin zu planen.
  • Es zwingt Kolleg*innen in der kollegialen Beratung und im Teamgespräch sich festzulegen. Zu oft setzen sich Group-Think-Phänomene·in Teambesprechungen fest. Wenn jedes Teammitglied sich hier festlegen muss, werden in manchen Fällen vielleicht bedeutsame Einschätzungsunterschiede sichtbar, die sonst nicht aufgeschienen wären. Eine Diskussion dieser kann andere Sichtweisen auf Situationen eröffnen.
  • Für den einzelnen Fall lassen sich bei wiederkehrenden Einschätzungen im Sinne einer Verlaufsdokumentation Veränderungen sichtbar machen. So kann z.B. von der zuständigen Fachkraft einfach nachvollzogen werden, wie sich die Einschätzung der Situation verändert hat und was dazu geführt hat. Dies ermöglicht Fachkräften ihre Arbeit zu reflektieren und dient somit der Qualitätssicherung und der professionellen Weiterentwicklung. Es erfüllt also den Zweck eines Wissensmanagements. Eine leicht nachvollziehbare Dokumentation ist für Supervision durch die Leitungsebene, aber auch für die Fallübergabe von enormer Wichtigkeit. Durch die große Personalfluktuation wird der Wissensverlust zu einer nicht zu vernachlässigenden Bedrohung für die Kinder- und Jugendhilfearbeit, der hier entgegen gewirkt wird.
  • Auch auf Gruppenebene kann die Skala als inhaltliche Outcome-Variable für Auswertungen verwendet werden. Das Gesetz sieht Forschung und Wirkungsprüfungen vor (§ 14 B-KJHG, § 8 T-KJHG Abs. 3). Mithilfe der Skala könnte erhoben werden, welche Hilfen bei welchen Konstellationen eher zu einer Entspannung führen als andere o.ä.

 

In der letzten Spalte haben konkrete Ideen dazu Platz, was es in Zukunft braucht bzw. zu möglichen Hilfen (als Vorbereitung auf ein Hilfeplangespräch), oder aber gemeinsam vereinbarte Schritte Platz (nach einem Hilfeplangespräch).

 

Insbesondere Zielvereinbarungen sollten möglichst eindeutig und klar (Was genau soll sich verändern, um das Ziel erreicht zu haben?), messbar (Woran erkenne ich, dass das Ziel erreicht ist bzw. dass wir uns in die wichtige Richtung bewegen?), erstrebenswert (Warum wollen wir diese Ziele erreichen?), realistisch (Ist das Ziel, unter Berücksichtigung der Fähigkeiten, Ressourcen und Rahmenbedingungen mit ausreichender Wahrscheinlichkeit erreichbar?) und wenn möglich terminisiert (Bis wann soll was erreicht werden? Wann wird wie der Fortschritt erhoben?) formuliert werden.

Die bisherigen Schritte sind für die relevanten kindlichen Bedürfnisse spezifisch durchzudenken. Um hier vorliegende Defizite zu beheben, werden Hilfen ja installiert. Danach lässt sich sozusagen ein Paket von Vereinbarungen und Zielen zusammenfassen. Die beiden hinteren Spalten regen dazu an, die Zuständigkeiten und Modalitäten von Überprüfungen genau zu klären.

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Entscheidungen müssen selten dann gefällt werden, wenn vollständige Information vorliegt. Meistens erfordert es die Situation schon zu entscheiden, wenn noch Vieles unklar ist. Wenn eine Entscheidung einmal gefallen ist hat sie die Eigenschaft, zur Ausbreitung eines Gefühls der Klarheit beizutragen – Erledigtes will ruhen. Trotzdem bedeutet dieses Gefühl nicht, dass es nichts mehr zu erfahren gibt. Es lohnt sich immer, weiterhin offen und neugierig zu bleiben. Dinge verändern sich. Die nächste Entscheidung wird wahrscheinlich bald wieder nötig.

Nach dem Hilfeplan ist vor dem Hilfeplan. Sich Fragen zu überlegen, die die weitere Zusammenarbeit wichtig erscheinen lassen hält offen und fordert auch zur Perspektivenübernahme auf. https://lh4.googleusercontent.com/04dZP16ITW_7gHNoG81XyOg1bpSQ2UslG5H5IPFjf9_qsYKQn-NCwNtCjSwei-PAIM7Qq0jf3Yit8VX9EKGhejdvZ_PhoGdD-z040TtrFmN6E0IZwVpUvA0Vn1FSkwx6TdJ3f9zl

 

Zusammenfassend wird der globale Fokus – also die als notwendig, angemessen und geeignet erachtete Hilfe beschrieben und als Handlung kodiert.

Besonders in Teambesprechungen spielt diese zusammenfassende Einschätzung eine große Rolle: In bereits bekannten Fällen wird nach einer Ergänzung der zwischenzeitlichen Veränderung oft der globale Fokus eingeschätzt.

 

Zu guter Letzt geht es wieder um Reflexion und Perspektivenübernahme: es wird zur kritischen Prüfung aufgefordert, ob die Rechte der Betroffenen respektiert wurden.