Bedürfnisanalyse

Bedürfnisanalyse

Die interdisziplinäre Leitlinie Kindeswohl gibt bei der Bedürfnisanalyse drei Dimensionen vor.

1. Zunächst ist die Breite eines Falles zu eruieren.

  • Welche Grundbedürfnisse des Kindes / der Kinder sind betroffen?
  • Sind nicht ausreichend befriedigt? 

Es wird dabei der Fokus auf eine konkrete Beschreibung der aktuellen Situation gelegt.

Die Betrachtung eines Falles im gesamten Spektrum des Kindeswohls nach § 138 ABGB ist unabdingbar. Körper und Gesundheit, Schutz und Sicherheit, die Psychosozialen Bedürfnisse, die Erziehung und Förderung sowie der Bereich Autonomie und Selbstbestimmung sind im Detail zu prüfen.

2. Im zweiten Schritt sind die Ressourcen zu erheben.

3. Im dritten Schritt ist der FOKUS der notwendigen, angemessenen und geeigneten Handlung für die Sorgen um nicht ausreichend erfüllte Bedürfnisse zu kennzeichnen.

4. Im vierten Schritt sind die Zielvorstellungen bzw. die vereinbarten Ziele für jeden Bereich zu notieren.

Die Leitlinie Kindeswohl hilft dabei, die Sorgen um das Kind so konkret wie möglich auszuformulieren - eng orientiert an dem gesetzlichen Rahmen, der die Arbeit mit Familien legitmiert. Darauf aufbauend hilft die Leitlinie Kindeswohl für die jeweiligen Sorgen gangbare Lösungsvorschläge, basierend auf relevanten Ressourcen, gemeinsam mit den Familien zu formulieren.