Anleitung Bedürfnisanalyse für Meldepflichtige
Die Bedürfnisanalyse nach iLK für meldepflichtige Personen bietet für die herausfordernde Situation einer möglichen Kindeswohlgefährdung eine helfende Struktur.
Für die spätere Nachvollziehbarkeit und um Verwechslungen zu vermeiden sollten die Grunddaten der betroffenen Familie auf dem Arbeitsblatt vermerkt werden.
Im folgenden Schritt muss überlegt werden, wo konkrete Hinweise darauf vorhanden sind, dass Bedürfnisse nicht ausreichend erfüllt werden. Die konkrete Beschreibung anhand von Beispielen und Situationen lässt Beobachtungen und vor allem Gefühle nachvollziehbar werden.
In einem nächsten Schritt sind die konkreten Ressourcen für die benannten Bedürfnisbereiche zu erheben, die eine Entlastung der Gefährdung bedeuten können.
Nach Abschluss der gründlichen Betrachtung sollte im Zusammenwirken von mehreren (zumindest zwei) Personen gemeinsam zur Einschätzung gelangt werden, welche weiteren Schritte notwendig sind:
00 - abschließen - keine Gefährdung:
Haben sich alle Sorgen aufgelöst, sind keine weiteren Schritte notwendig.
B - beraten und begleiten
Kommen Sie zur Einschätzung, dass eine Grundproblematik vorliegt, zu deren Änderung eine Beratung und Begleitung der Obsorgeberechtigten sinnvoll erscheint, sollten Sie die dahingehenden Schritte planen.
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- Beispiel: die Körperpflege des Kindes ist verbesserungswürdig. Das Kind hat Ihnen anvertraut, dass es sich sehr selten die Zähne putzt. Sonst gibt es keine Auffälligkeiten, das Kind leidet nicht besonders darunter, aber langfristig kann sich ein ernstes Problem daraus entwickeln.
- Ein Gespräch mit den Eltern und ggf. Verweise auf Angebote zur Zahnprophylaxe sind angebracht.
- Das Kind wirkt auffällig häufig müde, schläft fast während ruhigeren Aktivitäten ein.
- Ein Gespräch mit den Eltern um sie über diese Beobachtungen und Sorgen zu informieren und ggf. der Verweis auf Beratungsangebote ist angemessen.
- Beispiel: die Körperpflege des Kindes ist verbesserungswürdig. Das Kind hat Ihnen anvertraut, dass es sich sehr selten die Zähne putzt. Sonst gibt es keine Auffälligkeiten, das Kind leidet nicht besonders darunter, aber langfristig kann sich ein ernstes Problem daraus entwickeln.
A - abwenden
Fallen Ihnen Probleme auf, die eine erhebliche Gefährdung eines Kindes nahelegen, sind ein Gespräch mit den Eltern und eine Gefährdungsmitteilung an die Kinder und Jugendhilfe zur Abwendung notwendig. Eine Absprache mit der Kinder- und Jugendhilfe über das weitere Vorgehen ist zu empfehlen. Mehrere Grundbedürfnisse sind nur mangelhaft erfüllt.
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- Beispiel: Die Körperhygiene des Kindes ist massiv defizitär. Es hat üblen Körpergeruch, die Kleidung stinkt und ist stark verdreckt. Dieser Zustand hat sich bereits wiederholt und verbessert sich trotz Ansprache des Problems nicht. Das Kind leidet bereits unter den Bemerkungen der anderen Kinder und zieht sich zunehmend zurück. Eine auffällige Häufung von Krankheiten wurde auch beobachtet.
- Es ist zu empfehlen, den Eltern die wahrgenommene Problemlage zu schildern und eine Gefährdungsmitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe zu machen.
- Beispiel: Die Körperhygiene des Kindes ist massiv defizitär. Es hat üblen Körpergeruch, die Kleidung stinkt und ist stark verdreckt. Dieser Zustand hat sich bereits wiederholt und verbessert sich trotz Ansprache des Problems nicht. Das Kind leidet bereits unter den Bemerkungen der anderen Kinder und zieht sich zunehmend zurück. Eine auffällige Häufung von Krankheiten wurde auch beobachtet.
S - schützen und sichern
Ist eine akute und heftige Gefährdung vorhanden, müssen sofortige Sicherungs- und Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Fallweise ist die Polizei oder die Rettung als unmittelbare Maßnahme zuzuziehen und eine umgehende, sofortige schriftliche und mündliche Gefährdungsmitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe notwendig. Beispiele:
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- Das Kind berichtet von heftigen körperlichen Übergriffen durch einen Elternteil. Es wird ständig abgewertet und es zeigt deutliche Ängste vor dem Nachhause gehen.
- Es ist unmittelbar Kontakt mit der Kinder- und Jugendhilfe aufzunehmen und das weitere Vorgehen zu koordinieren.
- Ein Elternteil ist offensichtlich schwer beeinträchtigt und nicht in der Lage das Kind entsprechend zu versorgen. Er verhält sich aggressiv und uneinsichtig.
- Die Polizei ist unmittelbar hinzuzuziehen und schriftliche Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe zu machen.
- Das Kind berichtet von heftigen körperlichen Übergriffen durch einen Elternteil. Es wird ständig abgewertet und es zeigt deutliche Ängste vor dem Nachhause gehen.
Konkrete Schritte
S
schützen und sichern – unmittelbare, direkte Meldung an KJH, Polizei / Rettung?
A
abwenden – Gespräch mit Betroffenen, Meldung an KJH – Vorgangsweise koordinieren
B
beraten und begleiten – Gespräche mit Betroffenen, Freiwilligkeit
00
abschließen
Diese Einordnung ist für alle 5 Bedürfnisbereiche zu erstellen. Die „höchste“ Maßnahme gibt die Letzteinordnung vor und es sind die konkreten notwendigen Schritte abzuleiten und folglich umzusetzen.