Sozialraumorientierung in der iLK
Kontext: Kinder- und Jungendhilfe
Die iLK versteht, neben der grundsätzlichen Verpflichtung zur Einzelfallarbeit, auch die Verantwortung für den Sozialraum als wichtige Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Sie trägt dazu bei, die Sozialarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe zur Arbeit im Sozialraum zu ermächtigen. Ob eine Sozialraumorientierung im klassischen Verständnis im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe umsetzbar ist, darüber gibt es seit Jahren eine umfangreiche Fachdebatte im deutschsprachigen Raum. Unser Verständnis von Sozialraumorientierung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe in Österreich versucht einen realistischen und vor allem auch umsetzbaren Ansatz aufzuzeigen. Die Kernaufgabe wird und muss schon aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen immer die Einzelfallarbeit bleiben, aber dennoch sollte das Expertenwissen der Sozialarbeiter*innen aus der Sprengelsozialarbeit bestmöglich für den Sozialraum genutzt und auch die Verantwortung für die Weiterentwicklung des Sozialraumes von der Kinder- und Jugendhilfe übernommen werden.
Zwar kann und muss jede Säule des Konzepts für sich selber stehen und funktionieren, aber effektiver Kinderschutz entsteht mit einem Zusammenspiel aller Beteiligten. Die Etablierung einer einheitlichen Sprache als Bezugsrahmen für Kooperation, einem gemeinsamen Grundverständnis von kindlichen Bedürfnissen als kleinstem gemeinsamen Nenner aller Beteiligten, von Krankenanstalten über die Kinderbetreuungseinrichtungen zur Kinder- und Jugendhilfe mit den ambulanten Betreuer*innen, bis hin zum zuständigen Pflegschaftsgericht legt eine Basis für eine von mehreren Säulen getragene Sozialraumorientierung.
Der Kinder- und Jugendhilfe an den Bezirksverwaltungsbehörden kommt bei der Vorbereitung dieses Zusammenspiels der Säulen die zentrale Rolle zu, die Systempartner aus den Säulen 2 und vor allem 3 zu aktivieren und miteinzubinden. Kein Bezirk, kein Stadtteil, gleicht dem anderen, es sind unterschiedliche übergeordnete Problemlagen vorhanden. Niemand hat allerdings im eigenen Stadtteil, Bezirk oder schlicht Zuständigkeitsbereich derart tiefe wie aber auch überblickende Kenntnisse über die vorhandenen Besonderheiten hinsichtlich spezieller Problemlagen einerseits und Ressourcen andererseits in Bezug auf Kinder, Jugendliche und Familien. Diese Kenntnisse müssen von der Kinder- und Jugendhilfe bei der Einführung der iLK in einem Bezirk genutzt werden. Der Kinder- und Jugendhilfe kommt in der Gesamtumsetzung der iLK in einem Bezirk oder Stadtteil die Verantwortung in einem ähnlichen Maße zu, wie sie in der Einzelfallarbeit durch die Fallführung vorhanden ist. Nur wenn die Kinder- und Jugendhilfe ihre Aufgabe als zentrale Anlaufstelle für Fragen des Kindeswohls wahrnimmt, kann eine positive gemeinsame Entwicklung des Kindeswohls im gesamten Sozialraum geschehen.
So müssen Sozialarbeiter*innen die Aufgaben der regelmäßigen Vernetzung mit allen bekannten Partnern der Säulen 2 und 3 bestmöglich wahrnehmen. Im Alltag der Helfer*innenkonferenzen ebenso wie in der gezielten Vernetzung mit allen Systemparter*innen hat die transparente Rollen- und Auftragsklärung auf Grundlage der gesetzlichen Basis eine große Bedeutung.