Mitarbeiter*innen der freien Kinder- und Jugendhilfe
Mitarbeiter*innen der freien Kinder- und Jugendhilfe
Als Mitarbeiter*in bei einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, im Stationären Setting, als Pflegefamilie, Kriseneinrichtung oder sonstigem Kooperationspartner der Kinder- und Jungendhilfe steht die Tätigkeit in einem besonderen Spannungsverhältnis. Einerseits sind sie professionelle*r Partner*in der Kinder- und Jugendhilfe und gleichzeitig stehen sie in enger Beziehung zu den Familien. Dieses Spannungsdreieck zwischen der eigenen Einrichtung, der Familie und der Kinder-und Jugendhilfe sollte allen Beteiligten bekannt und vor allem bewusst sein.
Die wechselseitige, partizipative Auftragsklärung stellt eine fundamentale Aufgabe aller Betroffenen dar. Erst ein gemeinsames Verständnis kann zu einem gelingenden Hilfeplanprozess führen. Diese Aufgabe ist in der Hilfeplanung laufend zu wiederholen.
Die interdisziplinäre Leitlinie Kindeswohl bietet für die Tätigkeiten der ambulanten Fachkräfte zwei fundamentale Werkzeuge: Zum Einen stellt die gemeinsame Sprache und das gemeinsame Verständnis der kindlichen Grundbedürfnisse zwischen allen Parteien das Fundament der Hilfeplanung dar, zum Anderen bietet die Bedürfnisanalyse nach der iLK eine Struktur, mit der Hilfe von anderen Fachpersonen sich ständig verändernde Situationen zu beleuchten und einzuschätzen (siehe auch das Kapitel zur kollegialen Beratung). Bei Veränderungen der Bedürfnislagen, bei veränderter Ressourcenlage oder sich verändernden Zielen oder Aufträgen, ist eine Aktualisierung der Bedürfnisanalyse und eine Ableitung der daraus resultierenden Tätigkeit zu erbringen.
Die Bedürfnisanalyse nach iLK stellt für Mitarbeiter*innen der freien Kinder- und Jugendhilfe eine Kommunikationshilfe einerseits zu den Klient*innen, andererseits zur behördlichen Kinder- und Jugendhilfe dar. In Zusammenarbeit mit dem Amt wird aus der Ableitung von Sorgen um kindliche Bedürfnisse, die den Rang einer Kindeswohlgefährdung erreichen, ein klar begrenzter Rahmen für die Mindestanforderungen des Arbeitsauftrages, der mit der Familie erarbeitet wird, verständlich (das Vorgehen dabei kann im entsprechenden Kapitel bei Säule 1 nachgelesen werden). Dieses Verständnis ist für die Rollenklärung und für den immer wieder zur Sprache kommenden Auftrag als Helfer*in eine wichtige Grundlage. Ohne eine für alle nachvollziehbare Klärung der Rollen und einen transparent geklärten Auftrag wird es schwierig für Helfer*innen, gesunde Beziehungsangebote an Klient*innen zu machen.
Neben der Klärung und gemeinsamen Erörterung der Sorgen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen steht im Rahmen der Begleitung von Klient*innen auch das Herausarbeiten und Stärken von Ressourcen im Fokus. So bleibt die Zielausrichtung ständig in der gemeinsamen Arbeit präsent. Die in diesem, im Vergleich zum Amtsgespräch relativ entspannten und unterstützenden Rahmen stattfindende Auseinandersetzung mit den kindlichen Bedürfnissen, Sorgen, Ressourcen und Zielen stellt auch eine wichtige Vorbereitung für eine selbstbewusste Partizipation der Klient*innen im Hilfeplanungsprozess dar. Ohne die Möglichkeit, diese Überlegungen vorzubereiten, erleben sich viele Klient*innen punktuell überfordert, wenn sie beim Amtsgespräch aufgefordert werden, sich einzubringen.