Bedürfnis nach Autonomie und Selbstbestimmung
- Anerkennung der Individualität
- Respekt der Eigenständigkeit
- Berücksichtigung der Meinung in Abhängigkeit von dessen Verständnis und der Fähigkeit zur Meinungsbildung Z 5
- die Vermeidung der Beeinträchtigung, die das Kind durch die Um- und Durchsetzung einer Maßnahme gegen seinen Willen erleiden könnte Z 6
- Wahrung der Rechte, Ansprüche und Interessen Z 11
Ankerbeispiele
Massive Bevormundung von Jugendlichen; Übermäßige Kontrolle
Nichtbeteiligung an Schul-, Ausbildungs-, Berufswahl oder anderen wichtigen, das Kind betreffenden Entscheidungen;
Verweigerung von Rechten (z.B. Wahlrecht); Zwangsheiraten; Kinderhandel; Verweigerung oder Hinderung am Schulbesuch;
keine Geltendmachung von Unterhalt- oder Schadenersatzansprüchen des Kindes, Veruntreuung von kindlichem Erbe/Vermögen, das zu verwalten ist