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Interdisziplinäre Leitlinie Kindeswohl
Kinderschutz gelingt in Kooperation

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Für wen ist die iLK?

wordcloud iLK

Grundsätzlich für ALLE, die sich mit dem Thema Kindeswohl auseinandersetzen wollen oder müssen.

Im besonderen wollen wir alle Sozialarbeiter*innen und Mitarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendhilfe ansprechen, sowie alle Mitarbeiter*innen der freien Kinder- und Jugendhilfe. 

Ein besonderes Augenmerk legen wir aber auf jene Menschen, die tagtäglich mit Kindern arbeiten und nach dem § 37 Bundes Kinder- und Jugendhilfe Gesetz meldepflichtig sind sind:  Hebammen, Krankenpfleger*innen, Stillberater*innen ,Krippenbetreuer*innen, Tageseltern, Elementarpädagog*innen , Lehrer*innen, Hausärzt*innen, Polizist*innen, Mitarbeiter*innen von Frauenberatungsstellen, Männerberatungstellen, Familien- und Erziehungsberatungsstellen ...

Aber auch allen Mitarbeiter*innen im erweiterten Umfeld der Justiz (Richter*innen, Anwält*innen, Gutachter*innen, Miterabeiter*innen der Familien und Jugendgerichtshilfe...) sollen sich direkt von der iLK angesprochen fühlen.

Das gemeinsame Verständnis von Kindeswohl wird zu einer gemeinsamen Sprache der Professionen und einem gemeinsamen Verständnis von kindlichen Bedürfnissen führen und so die Zusammenarbeit auf eine gemeinsame Basis stellen.

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zuletzt bearbeitet

Datum
2021-01-13 Bedürfnis nach Autonomie und Selbstbestimmung
2021-01-13 Bedürfnis nach entwicklungsentsprechender Erziehung und Förderung
2021-01-13 Psychische und soziale Bedürfnisse
2021-01-13 Bedürfnis nach Schutz und Sicherheit
2021-01-13 Körperliche und gesundheitliche Bedürfnisse
2021-01-13 Autoren
2021-01-13 Implementierung in die Praxis
2021-01-13 § 138 ABGB Kindeswohl
2021-01-13 Kompatibilität und Komplementarität zu anderen Konzepten
2021-01-13 Hilfe zw. Zwang und Freiwilligkeit

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Für wen ist die iLK?