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Interdisziplinäre Leitlinie Kindeswohl
Kinderschutz gelingt in Kooperation

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Bedürfnis nach Autonomie und Selbstbestimmung

  • Anerkennung der Individualität
  • Respekt der Eigenständigkeit
  • Berücksichtigung der Meinung in Abhängigkeit von dessen Verständnis und der Fähigkeit zur Meinungsbildung Z 5
  • die Vermeidung der Beeinträchtigung, die das Kind durch die Um- und Durchsetzung einer Maßnahme gegen seinen Willen erleiden könnte Z 6
  • Wahrung der Rechte, Ansprüche und Interessen Z 11

Ankerbeispiele

Massive Bevormundung von Jugendlichen; Übermäßige Kontrolle

Nichtbeteiligung an Schul-, Ausbildungs-, Berufswahl oder anderen wichtigen, das Kind betreffenden Entscheidungen;

Verweigerung von Rechten (z.B. Wahlrecht); Zwangsheiraten; Kinderhandel; Verweigerung oder Hinderung am Schulbesuch;

keine Geltendmachung von Unterhalt- oder Schadenersatzansprüchen des Kindes, Veruntreuung von kindlichem Erbe/Vermögen, das zu verwalten ist

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