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Interdisziplinäre Leitlinie Kindeswohl
Kinderschutz gelingt in Kooperation

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Bedürfnis nach Schutz und Sicherheit

  • Aufsicht
  • Schutz vor Gefahren Z 8
  • Schutz gegen Übergriffe und Gewalt (auch als Zeuge) Z 7
  • Schutz der körperlichen und seelischen Integrität Z 2
  • Schutz vor Retraumatisierung Z 7
  • Schutz vor rechtswidriger Verbringung Z 8

Ankerbeispiele

Fehlende oder inkonsistente Aufsicht; Aufsicht durch nicht geeignete Personen (z.B. andere Kinder <12J., Fremde, Betrunkene);  Eltern wissen nicht, wo sich das Kind/Jugendliche aufhält oder mit wem;

Kind ist gefährdenden Situationen ausgesetzt; Gefahrenquellen im Haushalt (Zugang zu Giften, Suchtmitteln, Medikamenten, gefährlichen Gegenständen, ungesicherte Treppen,…), im Straßenverkehr (keine Voraussicht, kein Kindersitz); im sozialen Umfeld (Kontakt zu gefährdenden Personen; Kriminalität im Umfeld); fehlender Schutz vor nicht kindgerechten Inhalten (z.B. Sexualität, Gewalt in Gespräch von Erwachsenen oder im TV);Gefährdendes Elternverhalten (z.B. alkoholisiertes Autofahren; Substanzkonsum vor den Kindern)

Körperlicher oder sexueller Missbrauch, Gewalt gegen das Kind (Anzeichen z.B. Blutergüsse, Striemen, Verbrennungen, Brüche, Schmerzen, Berichte von Gewalt) oder andere Personen im Umfeld (häusliche Gewalt).

Auch psychische oder verbale Gewalt / emotionaler Missbrauch: Entwürdigende Behandlung oder Androhung unangemessener Strafen einschließlich Liebesentzug, Erniedrigung, Lächerlichmachen, Missachten, Festhalten, Schlagen, Schütteln, Klaps/Watschn, Anschreien, Drohen, Einschüchtern, Einsperren;

Das erneute Aussetzen einer Situation, in der die wahrgenommene Schutz- und Hilflosigkeit erlebter Traumata wieder durchlebt wird – z.B. verfügte Besuchskontakte, die massiv belasten

Kindesentführung

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