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Interdisziplinäre Leitlinie Kindeswohl
Kinderschutz gelingt in Kooperation

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Bedürfnisanalyse

Bedürfnisanalyse
FOKUS

Bedürfnisanalyse

Die interdisziplinäre Leitlinie Kindeswohl gibt bei der Bedürfnisanalyse drei Dimensionen vor.

1. Zunächst ist die Breite eines Falles zu eruieren.

  • Welche Grundbedürfnisse des Kindes / der Kinder sind betroffen?
  • Sind nicht ausreichend befriedigt? 

Es wird dabei der Fokus auf eine konkrete Beschreibung der aktuellen Situation gelegt.

Die Betrachtung eines Falles im gesamten Spektrum des Kindeswohls nach § 138 ABGB ist unabdingbar. Körper und Gesundheit, Schutz und Sicherheit, die Psychosozialen Bedürfnisse, die Erziehung und Förderung sowie der Bereich Autonomie und Selbstbestimmung sind im Detail zu prüfen.

2. Im zweiten Schritt sind die Ressourcen zu erheben.

3. Im dritten Schritt ist der FOKUS der notwendigen, angemessenen und geeigneten Handlung für die Sorgen um nicht ausreichend erfüllte Bedürfnisse zu kennzeichnen.

4. Im vierten Schritt sind die Zielvorstellungen bzw. die vereinbarten Ziele für jeden Bereich zu notieren.

Die Leitlinie Kindeswohl hilft dabei, die Sorgen um das Kind so konkret wie möglich auszuformulieren - eng orientiert an dem gesetzlichen Rahmen, der die Arbeit mit Familien legitmiert. Darauf aufbauend hilft die Leitlinie Kindeswohl für die jeweiligen Sorgen gangbare Lösungsvorschläge, basierend auf relevanten Ressourcen, gemeinsam mit den Familien zu formulieren.

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zuletzt bearbeitet

Datum
2021-01-13 Bedürfnis nach Autonomie und Selbstbestimmung
2021-01-13 Bedürfnis nach entwicklungsentsprechender Erziehung und Förderung
2021-01-13 Psychische und soziale Bedürfnisse
2021-01-13 Bedürfnis nach Schutz und Sicherheit
2021-01-13 Körperliche und gesundheitliche Bedürfnisse
2021-01-13 Autoren
2021-01-13 Implementierung in die Praxis
2021-01-13 § 138 ABGB Kindeswohl
2021-01-13 Kompatibilität und Komplementarität zu anderen Konzepten
2021-01-13 Hilfe zw. Zwang und Freiwilligkeit

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